Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Veith-Group GmbH & Co. KG23847 Westerau/Germany, Dorfstrasse 4
I. Angebot
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die zu unserem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, Farb- und Gewichtsabweichungen, insbesondere bei Queues sind möglich und sind kein Anlass zur Beanstandung.
II. Auftragsannahme und Umfang der Lieferung
Für elektronisch erteilte Aufträge wird die Auftragsbestätigung an den Absender der Bestellung per e-Mail übermittelt. Für den Umfang der Lieferung und die Vereinbarung von Lieferterminen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ergeht keine zusätzliche Auftragsbestätigung, gilt auch die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Im Falle eines Angebots durch uns mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme ist das Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Die Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte es nicht möglich sein, die bestellte Ware zu liefern, sind wir berechtigt von dem Auftrag zurück zu treten oder auf Wunsch einen ähnlichen Artikel zu liefern. Konstruktions- und Modelländerungen des Liefergegenstandes bleiben dem Hersteller vorbehalten, soweit der Liefergegenstand geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Hierzu gehören auch geringfügige Abweichungen gegenüber unserer Katalogabbildungen. Der Käufer (B2C, B2B), willigt bis auf Widerruf ein, daß der Verkäufer die angegebene e-Mail-Adresse und Telefon-Nummer an den Paket-Dienstleister oder dem Spediteur, zum Zwecke des reibungslosen Transports bzw. der Ablieferung an den Empfänger, weiter geben darf.
Verträge und Lieferungen unterliegen dem Deutschen Recht.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk inklusive Versicherung, zuzüglich Versandkosten. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise und enthalten die Deutsche Mehrwertsteuer, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Die Rechnungen sind in EURO ausgestellt.
2. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall per Nachnahme bei Anlieferung erhoben. Geleistete Zahlungen mit befreiender Wirkung werden erst anerkannt nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Teilzahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so können wir nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und angemessenen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung des Bestellers für Sonderanfertigungen.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
4. Wir sind bestrebt, den angegebenen Liefertermin einzuhalten, jedoch ist der Liefertermin unverbindlich. Wird der Liefertermin nicht eingehalten und um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen und, wenn er zugleich vorsorglich den Rücktritt erklärt hat, bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten (siehe VII,2). Im übrigen ist ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug in jedem Falle ausgeschlossen.
5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Einweisung übernommen haben. Etwaige Schäden durch Verlust oder Beschädigung während des Transportes werden von unserer Seite für den Bestellers abgewickelt.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII entgegenzunehmen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Gegenstandes durch uns, liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufklärungen zu geben.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet VII, 4 wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserem billigen Ermessen auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Unsere Haftung endet mit Ablauf von 4 Wochen nach Lieferung des Vertragsgegenstandes.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind. Ungeeignete oder unsachgemäße Versendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
4. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
6. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VIII. Recht des Bestellers auf Rücktritt
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen.2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen vor, und gewährt der Besteller uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zu Gegenleistung verpflichtet.
4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
5. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
6. Weiterhin hat der Besteller das Recht auf Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Rücknahmeverlangen innerhalb dieser Frist uns angezeigt wird, vorausgesetzt, dass die Ware unbenutzt und im Originalzustand bleibt.
Sonderanfertigungen oder Lieferungen nach Kundenspezifikationen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Für Rücksendungen übernimmt der Lieferer, soweit gesetzlich geregelt, die Kosten für den Rücktransport unter der Voraussetzung, dass der Warenwert 40 Euro überschreitet. Die Abholbereitschaft muss dem Lieferanten angezeigt werden, damit dieser die Rückholung, in der Regel durch United Parcel Service Deutschland Inc & Co.oHG, veranlassen kann.
IX. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes IV der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns als Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
X. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz (Westerau) zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
Auch der Kaufvertrag bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen sonstigen Bedingungen verbindlich.